
Leistungen
Bei Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet Ihnen DIE EUROPÄISCHE die vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt aus versicherten Gründen wie z.B.
- schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Tod
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2006).
Download der VB erhalten Sie hier
Abschlussfrist
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung bei Ihnen. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.